Die Stiftungsversammlung besteht aus allen lebenden Stiftern und Zustiftern der Bürgerstiftung Für Korschenbroich, die ins Stifterverzeichnis eingetragen sind.

Ins Stifterverzeichnis wird aufgenommen, wer innerhalb eines Kalenderjahres als natürliche Person oder als Verein eine Zustiftung in der Mindesthöhe von 500 € oder als Unternehmen eine Zustiftung von mindestens 1.000 € getätigt hat.

Derzeit sind dies 122 natürliche und juristische Personen ins Stifterverzeichnis eingetragen.

Die Dauer der Zugehörigkeit zur Stiftungsversammlung ist zeitlich unbegrenzt. Die Mitgliedschaft endet  lediglich  durch  Rücktritt oder Tod des  Mitgliedes bzw. der Auflösung des Vereins oder Unternehmens bzw. Rücktritt dessen gesetzlichen Vertreters.

Die Stiftungsversammlung berät die Stiftung in Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung und nimmt den Wirtschaftsplan für das jeweilige Haushaltsjahr, den Jahresabschluss und den Tätigkeitsbericht des Vorstands aus dem Vorjahr zur Kenntnis.

Die Stiftungsversammlung tritt mindestens einmal jährlich zusammen.